Der Gesetzgebungsprozess umfasst mehrere Schritte. Drei dieser Schritte werden in der Grafik „Umsetzungsstand“ dargestellt: der Referentenentwurf, der Regierungsentwurf und das endgültige Gesetz. Sobald einer dieser Schritte erreicht ist, wird das entsprechende Dokument zum Download bereitgestellt. Die Grafik verdeutlicht, ob sich das Gesetz noch im Entwurfsstadium befindet oder bereits abgeschlossen ist.
Diese Darstellung des Umsetzungsstands ist auf jeder Gesetzes-Seite zu sehen.
Stationen im Gesetzgebungsverfahren
- Referentenentwurf
Der erste Schritt im Gesetzgebungsprozess ist der Referentenentwurf. Dieser wird vom fachlich zuständigen Ministerium erstellt. Dabei konsultieren die zuständigen Fachreferentinnen und -referenten Verbände, Organisationen, Behörden und wissenschaftliche Expertinnen und Experten. Der Entwurf wird anschließend in der sogenannten Ressortabstimmung mit allen anderen Ministerien und dem Kanzleramt abgestimmt.
- Länder- und Verbändebeteiligung (Stellungnahmen)
Zu den Referentenentwürfen können die Bundesländer, Verbände, Organisationen und Institutionen schriftliche Stellungnahmen abgeben. Diese Stellungnahmen enthalten häufig Anmerkungen, Kritikpunkte oder Verbesserungsvorschläge zum Gesetzesvorhaben.
Die Stellungnahmen der Verbände werden hier als PDF-Download bereitgestellt.
- Kabinettbeschluss (Regierungsentwurf)
Die Anmerkungen aus den Stellungnahmen werden von den Fachabteilungen im Ministerium geprüft und gegebenenfalls in den Referentenentwurf eingearbeitet. Daraus entsteht die finale Fassung des Gesetzentwurfs. Wenn das Bundeskabinett, also die Bundesregierung, dieser Fassung zustimmt, spricht man vom Regierungsentwurf bzw. Kabinettsentwurf.
Dieser zweite Schritt wird in unserer Grafik „Umsetzungsstand“ dokumentiert.
- Stellungnahme im Bundesrat
Im föderalen System der Bundesrepublik Deutschland haben die Bundesländer neben dem Bundestag ein maßgebliches Mitspracherecht im Gesetzgebungsverfahren. Die 16 Bundesländer prüfen den Regierungsentwurf sorgfältig und beraten darüber in Fachausschüssen. Der Bundesrat kann im Rahmen des ersten Durchgangs eine Stellungnahme abgeben, die zusammen mit dem Gesetzentwurf an den Bundestag weitergeleitet wird.
- Lesungen im Bundestag
Im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsprozesses spielt der Bundestag die zentrale Rolle. Gesetzentwürfe werden in der Regel in drei Lesungen behandelt. Am Ende der ersten Lesung wird der Entwurf an einen oder mehrere Ausschüsse zur Beratung überwiesen, wo er durch Änderungsanträge modifiziert werden kann. Nach den Ausschussberatungen folgen die zweite und dritte Lesung, die in der Schlussabstimmung im Bundestagsplenum gipfeln.
- Abschluss des Gesetzes
Nach erfolgreicher Beschlussfassung im Bundestag und Zustimmung des Bundesrates im zweiten Durchgang (bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen) oder nach Ablauf der Einspruchsfrist (bei Einspruchsgesetzen) ist das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen. Nach Gegenzeichnung durch die beteiligten Bundesministerinnen bzw. -minister und den Bundeskanzler wird das Gesetz vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet. Anschließend tritt es in Kraft.
Der dritte Schritt in der Grafik „Umsetzungsstand“ zeigt die veröffentlichte Fassung des Gesetzes.