Die Verwirrung ist in diesen Tagen groß. Die Bundesregierung der Bundesrepublik Deutschland hat immer noch nicht das NIS-2-Gesetz verabschiedet. Geht es nach der EU, soll es bereits ab 1. Oktober 2024 verpflichtend sein. Auch die Branchen und Eckdaten haben die Brüsseler Beamten schon festgelegt. Aber auch da will die Bundesregierung offensichtlich einiges noch nachträglich ändern. Immerhin hat das zuständige Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) mehrere Vorabinformationen publiziert und bietet sogar eine erste Betroffenheitsprüfung an.
Sind Sie unsicher, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie der EU betroffen ist? Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI bietet Ihnen eine schnelle und einfache Möglichkeit, sich zu orientieren.
Was ist die NIS-2-Betroffenheitsprüfung?
Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung des BSI stellt Ihnen gezielte Fragen, die auf der NIS-2-Richtlinie der EU basieren. Diese Fragen sind prägnant formuliert und werden bei Bedarf ausführlich erklärt. Nachdem Sie den Fragenkatalog durchlaufen haben, erhalten Sie eine auf Ihren Antworten basierende erste Einschätzung. Diese Einschätzung gibt Ihnen einen Hinweis darauf, ob Ihr Unternehmen von der NIS-2-Richtlinie betroffen ist und welche Pflichten sich daraus ergeben könnten.
Anonymität und Datenschutz
Die Nutzung der NIS-2-Betroffenheitsprüfung erfolgt vollständig anonym. Das BSI erfasst keine personenbezogenen Daten und speichert keine Informationen, die Rückschlüsse auf Ihr Unternehmen zulassen. Die Prüfung dient lediglich als Orientierungshilfe und ist rechtlich nicht bindend. Ihre Antworten werden automatisiert ausgewertet und nicht vom BSI oder anderen unabhängigen Stellen überprüft.
Nationale Anpassungen und zukünftige Entwicklungen
Derzeit basiert die NIS-2-Betroffenheitsprüfung auf der EU-Richtlinie. Sobald die nationale Umsetzung abgeschlossen und das entsprechende Gesetz im Deutschen Bundestag beschlossen ist, wird das BSI die Prüfung anpassen und aktualisieren. Aktuell wird bereits der Begriff „besonders wichtige“ Einrichtungen anstelle von „wesentlichen“ Einrichtungen verwendet, um der nationalen Gesetzesvorlage gerecht zu werden.
Weitere Informationen und Unterstützung
Falls Sie nach der Nutzung der NIS-2-Betroffenheitsprüfung noch Fragen haben, steht Ihnen das BSI gerne zur Verfügung. Es ist wichtig zu betonen, dass die NIS-2-Betroffenheitsprüfung lediglich eine erste Orientierung bietet und keine vollständige rechtliche Beratung ersetzt. Einrichtungen der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung werden in dieser Prüfung nicht berücksichtigt.
Nutzen Sie die NIS-2-Betroffenheitsprüfung, um einen ersten Überblick zu erhalten, ob Ihr Unternehmen von den neuen Regelungen betroffen ist. Bleiben Sie auf nis2-conform.eu informiert und bereiten Sie sich rechtzeitig auf die kommenden gesetzlichen Anforderungen vor. https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de
(Bitte beachten: Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung dient als automatische Orientierungshilfe auf Grundlage von Eigenangaben, deren Ergebnis nicht rechtlich bindend ist. Die NIS-2-Betroffenheitsprüfung ersetzt die Prüfung zur Selbst-Identifizierung nicht und hat für eventuelle Verfahren keine Indizwirkung.)