Mit der Einführung der NIS-2 Richtlinie nimmt die Europäische Union eine bedeutende Rolle ein, um die Cybersicherheitslandschaft zu verbessern und die Resilienz kritischer Infrastrukturen zu stärken. Doch was verbirgt sich hinter der NIS-2 Richtlinie, welche Unternehmen sind betroffen und wie können sie sich darauf vorbereiten? In diesem Blogartikel beantworten wir diese und weitere Fragen.
Was ist die NIS-2 Richtlinie?
Die NIS-2 Richtlinie, offiziell bekannt als die „Richtlinie über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union“, baut auf der ursprünglichen NIS-Richtlinie (Network and Information Security) von 2016 auf. Ziel der NIS-2 Richtlinie ist es, den Schutz kritischer Infrastrukturen und wesentlicher Dienste in der EU vor Cyberbedrohungen zu verbessern.
Wer ist von der NIS-2 Richtlinie betroffen?
Die NIS-2 Richtlinie erweitert den Anwendungsbereich der ursprünglichen NIS-Richtlinie erheblich. Während die ursprüngliche Richtlinie nur bestimmte Sektoren und Dienste umfasste, deckt die NIS-2 Richtlinie nun eine breitere Palette von Sektoren und Organisationen ab. Zu den betroffenen Sektoren gehören:
- Energie
- Verkehr
- Banken
- Gesundheitswesen
- Wasserversorgung
- Digitaler Infrastrukturen
- Öffentliche Verwaltung
Auch mittlere und große Unternehmen, die in diesen Sektoren tätig sind, fallen unter die NIS-2 Richtlinie.
Was sind die Anforderungen der NIS-2 Richtlinie?
Die NIS-2 Richtlinie stellt eine Reihe von Anforderungen an betroffene Unternehmen. Dazu gehören:
- Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Risikominderung
- Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle an die zuständigen Behörden innerhalb von 24 Stunden
- Durchführung regelmäßiger Sicherheitsbewertungen und Penetrationstests
- Schulung von Mitarbeitern in Cybersicherheit
- Erstellung von Notfallplänen und Kontinuitätsstrategien
NIS-2 Checkliste: Wie können Unternehmen sich vorbereiten?
Um den Anforderungen der NIS-2 Richtlinie gerecht zu werden, sollten Unternehmen eine umfassende NIS-2 Checkliste durchgehen. Diese könnte folgende Schritte umfassen:
- Bewertung der aktuellen Sicherheitslage: Identifizieren Sie Schwachstellen und Risiken in Ihren Netz- und Informationssystemen.
- Implementierung von Sicherheitsmaßnahmen: Setzen Sie technische und organisatorische Maßnahmen um, um identifizierte Risiken zu minimieren.
- Meldesysteme einrichten: Entwickeln Sie Prozesse zur Meldung von Sicherheitsvorfällen an die zuständigen Behörden.
- Mitarbeiterschulung: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in den neuesten Cybersicherheitspraktiken.
- Notfallpläne entwickeln: Erstellen Sie Pläne für den Fall eines Sicherheitsvorfalls, um die Geschäftskontinuität sicherzustellen.
Beratung und Unterstützung durch das BSI
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bietet umfangreiche Unterstützung und Beratung zur Umsetzung der NIS-2 Richtlinie. Unternehmen können auf Ressourcen, Leitfäden und Schulungen zugreifen, um sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten.
NIS-2 Webinare und Schulungen
Für eine umfassende Vorbereitung auf die NIS-2 Richtlinie bieten viele Organisationen Webinare und Schulungen an. Diese Veranstaltungen helfen Unternehmen, die neuen Anforderungen zu verstehen und praktische Tipps zur Umsetzung zu erhalten. Ein anderen Ansatz verfolgt nis2-conform.eu. Hier erhalten Sie in nur drei einfachen Schritten Ihre Konformitätsurkunde plus Siegel. Sie ist für ein Jahr gültig! Das Online-Audit kostet 980,- € netto und kann jährlich erneuert werden.
Vorbereitung ist der Schlüssel
Die NIS-2 Richtlinie stellt eine erhebliche Verschärfung der Cybersicherheitsanforderungen in der EU dar. Betroffene Unternehmen sollten frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Eine sorgfältige Vorbereitung, unterstützt durch Beratung und Schulungen, kann helfen, die Sicherheit und Resilienz der eigenen Netz- und Informationssysteme erheblich zu verbessern.
Durch die Umsetzung der NIS-2 Richtlinie tragen Unternehmen nicht nur zur eigenen Sicherheit bei, sondern auch zum Schutz der gesamten digitalen Infrastruktur der Europäischen Union.