Mit dem Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes zeigt sich in vielen Unternehmen ein vertrautes Muster: Das Thema wird wahrgenommen, aber innerlich noch aufgeschoben. Nicht aus Ignoranz, sondern wegen falscher Annahmen. Genau diese Denkfehler werden nun zum Risiko. „Wir sind zu klein – das betrifft uns nicht“ Einer der häufigsten Irrtümer. NIS-2 knüpft nicht nur an Umsatz oder
Mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie verschiebt sich der Fokus der Cybersicherheit spürbar. Es geht nicht mehr allein darum, Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen. Entscheidend ist zunehmend, ob Unternehmen diese Maßnahmen auch nachvollziehbar dokumentieren können. Im Zweifel zählt nicht, was getan wurde – sondern was belegbar ist. Vom „Wir haben das geregelt“ zum „Wir können es belegen“ Viele Unternehmen sind überzeugt,
SCHRITT 1: Zuständigkeiten für NIS-2 festlegen SCHRITT 2: Onlineaudit auf nis2-conform.eu durchführen (als verbindlicher Startpunkt) SCHRITT 3: BSI-Registrierung organisatorisch und technisch vorbereiten SCHRITT 4: Registrierung beim BSI durchführen SCHRITT 5: Meldeprozess für Sicherheitsvorfälle fest einführen SCHRITT 6: Umsetzungsmaßnahmen aus dem Onlineaudit abarbeiten SCHRITT 7: Geschäftsleitung und Schlüsselrollen briefen SCHRITT 8: „Betrieb“ sicherstellen (Routine statt Projekt)